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Seit 15 Jahren unterwegs für Ihre Sicherheit

Als werkscache_42970515tatt- und versicherungsunabhängiger Gutachter ist Thomas Hannemann bei allen Fragen und Beratungswünschen im gesamten Kfz-Bereich für Sie da. Mit 15-jähriger Erfahrung als Kfz-Sachverständiger und Kooperationspartner des TÜV NORD gewährleistet der „Hansegutachter“ absolute Seriosität, viele fachspezifische Qualifikationen, maximale Zuverlässigkeit und eine schnelle Begutachtung und Bewertung Ihres Schadens.

Mein Vorteil ist Ihr Vorteil, denn mein Netzwerk an Werkstätten, Rechtsanwälten und Versicherungen ermöglicht Ihnen die bestmögliche Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr. Ich freue mich auf Sie!

Partnerkanzlei

Die Leistungen des Kfz-Sachverständigenbüros Hannemann:

  • Gutachtenerstellung nach Autounfällen
  • Begutachtung von Haftpflichtschäden
  • Begutachtung von Kaskoschäden
  • Pkw-Begutachtung
  • Lkw-Begutachtung
  • Fahrzeugbewertung
  • u. v. m

Bei einem unverschuldeten Schaden bzw. Unfall, bei dem Ihr Fahrzeug beschädigt wurde, steht Ihnen ein Sachverständiger Ihrer Wahl zu. Warten Sie nicht ab, bis die Kfz-Haftpflichtversicherung der Gegenseite einen Gutachter beauftragt. Sie dürfen sofort und ohne Absprache mit der regulierenden Versicherung einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung beauftragen.

Rufen Sie gleich an oder nutzen Sie meinen WhatsApp-/SMS-Service und schicken Sie mir einfach 2-3 Fotos von Ihrem Smartphone. Schon kurze Zeit später kann ich eine grobe Einschätzung über den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden abgeben.

Fragen an einen Gutachter/Sachverständigen

Sie benötigen ein Gutachten nach einem Verkehrsunfall oder nach Schaden an Ihrem Fahrzeug. Sie als Geschädigter müssen bei der gegnerischen Versicherung nachweisen, was genau an Ihrem Fahrzeug beschädigt ist. Ebenfalls müssen die Reparaturkosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs nachweisen. Ein Schadengutachten soll ganz genau aufklären, was an Ihrem Fahrzeug durch den Unfall beschädigt worden ist. In einem solchen Gutachten werden auch vorherige Beschädigungen (Vorschäden) aufgenommen. Dies benötigt die regulierende Versicherung, um nur den aktuellen Schaden auszugleichen. Deshalb ist es sehr wichtig, einen zuverlässigen und glaubwürdigen Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen. Zusätzlich dient ein Gutachten auch als Beweismittel für spätere Streitigkeiten.
Sie als Geschädigter haben immer das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.

In einen Haftpflichtschadenfall, das heißt, Sie sind schuldlos an dem Schaden, sind Sie als Geschädigter berechtigt auch ohne Rücksprache mit der Versicherung der Gegenseite einen Gutachter zu beauftragen. Dies ist sinnvoll, weil nur ein unabhängiger Gutachter alle wichtigen Schadensrelevanten Aspekte berücksichtigt. Ein Sachverständiger der Versicherung  wird mit großer Wahrscheinlichkeit diese Aspekte nicht mit aufnehmen oder zumindest nur teilweise berücksichtigen. Bedenken Sie immer, dass ein solcher Gutachter von der bezahlenden Versicherung beauftragt und bezahlt wird.

Selbst wenn die gegnerische Versicherung schon ein Gutachten in Auftrag gegeben hat oder sogar schon ein Gutachten vorliegt, dürfen Sie ein eigenes Gutachten in Auftrag geben. Dieses muß auch vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung bezahlt werden.

Bei einem unverschuldeten Unfall werden der Sachverständige und das erstellte Gutachten grundsätzlich vom Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. In der Regel wird der Sachverständige die Kosten für das Gutachten direkt von der Versicherung des Unfallverursachers einfordern.
Es empfiehlt sich, immer einen Rechtsanwalt für die Schadensregulierung zu beauftragen. Eine Versicherung wird Kosten kürzen oder die Auszahlung verzögern. Sie haben das Recht dazu, einen Anwalt zurate zu ziehen. Dies ist kostenlos für Sie. Ich arbeite mit einer bekannten und ausgezeichneten Kanzlei zusammen und kann den Kontakt herstellen.
Wenn Sie selber einen Unfall verursacht haben, muss Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden des Unfallopfers aufkommen. Ihre Kaskoversicherung, in der Regel die gleiche Gesellschaft wie Ihre Haftpflichtversicherung, wird den Schaden an Ihrem Fahrzeug ausgleichen. Allerdings dürfen Sie in diesem Fall nicht gleich einen Gutachter beauftragen, denn dieser wird in der Regel von der Versicherung bestellt. Dies wird Ihnen auch jeder seriöse Sachverständige erzählen.
Wenn die Versicherung der Gegenseite von Ihnen nur einen Kostenvoranschlag und ein paar Fotos vom Schaden möchte, ist Vorsicht geboten. Ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt ist bei Schäden über 750 Euro nicht ausreichend. Wenn Sie bei der Versicherung nur einen Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt einreichen, träg das Prognoserisiko immer die Werkstatt. Das bedeutet, wenn die Reparatur höhere Kosten verursacht als vorher im Kostenvoranschlag festgesetzt worden sind, müssen diese Kosten von der Werkstatt getragen werden. Letztlich wird sich die Werkstatt das fehlend Geld bei einer möglichen Reparaturausweitung von Ihnen erstatten lassen.

Wenn Sie ein Gutachten einreichen, liegt das Prognoserisiko immer bei dem Schädiger bzw. dessen Versicherung. Außerdem wird in einem Kostenvoranschlag niemals eine Wertminderung Ihres Fahrzeugs ermittelt. Der Kostenvoranschlag hat keinerlei beweissichernde Funktion und Sie werden bei späteren Streitigkeiten nichts Beweissicheres in der Hand haben. Ein Gutachten genießt immer eine hohe rechtliche Würdigung. Darüber hinaus wird eine Versicherung nicht aufgrund eines Kostenvoranschlag fiktiv mit Ihnen abrechnen.

Es ist wichtig, und dies sieht der Gesetzgeber genauso, dass Sie als Geschädigter den Sachverständigen beauftragen.

Bedenken Sie immer, dass die gegnerische Versicherung nicht Ihr Freund ist. Das größte Interesse bei der Versicherung liegt darin, die anfallenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Und diese Sparmaßnahme geht immer auf Ihre Kosten.

Sie als Geschädigter haben immer das Recht, zu bestimmen, ob der entstandene Schaden repariert wird oder ob Sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen.

Zertifikate – Aus- und Weiterbildung im Kfz-Gewerbe

Transparenz ist mir wichtig. Deshalb erhalten Sie auf dieser Seite eine Aufstellung der Zertifikate über die Aus- und Weiterbildungen, die ich absolviert habe. Sie profitieren davon.