Was ist mit einem wirtschaftlichen Totalschaden gemeint? Wie hoch ist der Wiederherstellungsaufwand? Und was versteht man unter der Nutzungsausfallentschädigung? Hier erkläre ich Ihnen zentrale Begriffe aus der Schadenspraxis.

Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist der Wert, den Ihr Fahrzeug direkt vor dem Schadensereignis hatte. Diesen Wert ermittelt der Sachverständige anhand von Fahrzeuglisten, Marktbeobachtungen und Erfahrungswerten. Es müssen viele Faktoren berücksichtigt werden wie z. B. Vor-/Altschäden, Kilometerlaufleistung, Vorbesitzer usw. Der WBW ist eine sehr wichtige Größe in der Schadensregulierung.
Der Restwert ist der Wert, den Ihr Fahrzeug direkt nach dem Schadensereignis noch hat. Es wird immer wieder von der Versicherung versucht, den Restwert so hoch wie möglich anzusetzen. Es ist aber die Aufgabe des Sachverständigen, den Restwert durch drei Angebote ortsansässiger Restwertaufkäufer (Autoverwerter) zu ermitteln. Der Sachverständige braucht die Restwertbörsen aus dem Internet nicht zu berücksichtigen. In diesen Börsen werden regelmäßig sehr hohe Summen auf verunfallte Fahrzeuge geboten.
Ein Reparaturschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten unter den Wiederbeschaffungswert liegen. Die Versicherung wird Ihnen die Reparatur oder – bei fiktiver Abrechnung – die vom Sachverständigen auskalkulierten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer bezahlen. Eine merkantile Wertminderung steht Ihnen, wenn Sie anfällt, in beiden Fällen zu.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist eingetreten, wenn Ihr Auto bei einem Unfall so stark beschädigt wurde, dass die Reparaturkosten den Fahrzeugwert (Wiederbeschaffungswert) übersteigen. Hier ist es nicht mehr sinnvoll und vor allem nicht wirtschaftlich, eine Reparatur durchzuführen. In so einem Fall wird Ihnen der Wiederbeschaffungswert minus Restwert von der Versicherung ausbezahlt.
Der technische Totalschaden tritt ein, wenn das Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass eine Wiederherstellung nicht mehr möglich ist oder sie mit unverhältnismäßig hohem Aufwand einhergeht.
Bagatellschaden ist ein geringfügiger Schaden, dessen Kosten unter 750 Euro liegen. Bei diesem benötigt die Versicherung kein vollwertiges Gutachten und bezahlt es auch nicht. Die gegnerische Versicherung möchte aus Kostenersparnis die sogenannte Bagatellschadengrenze natürlich so hoch wie möglich ansetzen, ganz zum Nachteil des Geschädigten. Stetige Rechtsprechungen bestätigen aber immer wieder die 750-Euro-Grenze. Da eine Schadensregulierung ohne Gutachten meistens Nachteile für den Geschädigten nach sich zieht, sollten Sie immer einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Ansonsten haben Sie im Streitfall keine Rechtsgrundlage. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung abschrecken, dass für die Regulierung ein Kostenvoranschlag ausreicht und auch nur ein Kostenvoranschlag bezahlt wird. Ein Kostenvoranschlag hat vor Gericht keinerlei Beweiskraft.
Der Wiederherstellungsaufwand beziffert die Reparaturkosten, die benötigt werden, um den Schaden am Fahrzeug sach- und fachgerecht instandzusetzen. Eine eventuell anfallende merkantile Wertminderung gehört auch zum Wiederherstellungsaufwand.
Die merkantile Wertminderung ist ein theoretischer Wertverlust, der beim Fahrzeug durch einen Unfallschaden eintritt. Diese Wertminderung wird vom Sachverständigen festgelegt und kann durch verschiedene Berechnungsmethoden ermittelt werden. Eine Wertminderung tritt nicht bei jedem Unfallschaden ein – dies ist in jeden Einzelfall neu zu prüfen und verschiedene Faktoren sind zu berücksichtigen. Bei einem eindeutigen Totalschaden fällt keine Wertminderung an.
Sach- und fachgerecht ist eine Reparatur, die von einer Werkstatt mit geschultem und ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt wird. Die Reparatur erfolgt unter Zuhilfenahme modernsten Werkzeugen. Eine sach- und fachgerechte Reparatur kann man optisch und technisch nicht mehr sehen. Es ist theoretisch so als, wenn nichts gewesen wäre.
Fachwerkstatt ist eine Werkstatt, die in der Lage ist, eine Unfallreparatur sach- und fachgerecht durchzuführen.
Vertragswerkstatt ist eine fahrzeugmarkenbezogene Werkstatt.
Verbringungskosten sind Kosten, die eine Werkstatt veranschlagt, z. B. für den Transport des zu reparierenden Fahrzeugs von der Werkstatt zum Lackierbetrieb oder einer Achsvermessung.
UPE-Aufschläge (UPE = unverbindliche Preisempfehlungen) sind Preisaufschläge der Werkstatt auf Ersatzteile.
Richtwinkelsätze sind für die Reparatur benötigtes fahrzeugspezifisches Spezialwerkzeug, das auf die Richtbank montiert wird. Da eine Werkstatt natürlich nicht für jedes Fahrzeug und Fahrzeugmarke die passenden Richtwinkelsätze besitzt, kann man sich diese ausleihen bzw. mieten. Dadurch entstehen entsprechende Mietkosten, die zu den erforderlichen Reparaturkosten gehören.
Als fiktive Abrechnung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis bezeichnet man die Auszahlung der Reparaturkosten. Die Auszahlung auf Gutachtenbasis erfolgt immer ohne Mehrwertsteuer.
Bei Mietwagenkosten sind die Kosten gemeint, die benötigt werden, um sich einen Leihwagen für die Reparaturdauer anzumieten. Dabei sollten Sie nach Möglichkeit die Preise der regionalen Autovermieter vergleichen und auch nur ein Auto anmieten, das Ihrem eigenen Fahrzeug weitgehend entspricht. Diese Kosten werden sehr oft von der Versicherung bestritten.
Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen für die Zeit (Wiederherstellungsdauer) zu, in der Ihr Fahrzeug in der Werkstatt repariert wird. Hierbei wird Ihnen von der Versicherung ein bestimmter Geldbetrag ausbezahlt, der vom Sachverständigen vorher ermittelt wird. Diesen Betrag bestimmt der Sachverständige anhand von Fahrzeuglisten. Diese Listen besitzen auch die Versicherungen.
Wiederherstellungsdauer ist die vom Sachverständigen bestimmte Zeit, in der es möglich ist, das Fahrzeug wieder sach- und fachgerecht instandzusetzen.
Wiederbeschaffungsdauer ist der Zeitraum, in dem es im Fall eines Totalschadens möglich ist, ein baugleiches Fahrzeug wieder zu beschaffen.
Vorschäden, wenn vorhanden, müssen unbedingt im Schadensgutachten beschrieben werden. Dies sind Beschädigungen, die das Fahrzeug in der Vergangenheit erlitten hat und die sach- und fachgerecht instandgesetzt worden sind.
Altschäden sind vorhandene Beschädigungen am Fahrzeug. Diese Beschädigungen müssen wie auch Vorschäden zwingend im Gutachten beschrieben und auch fotodokumentarisch festgehalten werden. Alt-/Vorschäden sind stark Fahrzeugwert beeinflussende Faktoren, die bei Nicht-Erwähnung im Schadensgutachten im schlimmsten Fall ein unbrauchbares Gutachten zur Folge haben kann.
NFA, auch Neu für Alt, ist eine Wertverbesserung durch Einbau von neuen Ersatzteilen in das Fahrzeug und bezieht sich auf Verschleißteile wie Reifen, Bremsteile usw., die infolge der Unfallreparatur erneuert werden müssen. Auch bei vorgeschädigten Anbauteilen kann ein NFA-Abzug in Frage kommen. Dabei wird ein prozentualer Preisabzug auf die betreffenden Ersatzteile gemacht.
Eine Wertverbesserung tritt ein, wenn das Fahrzeug durch die durchgeführte Reparatur in seinem Wert gestiegen ist.
Der Geschädigte unterliegt einer Schadenminderungspflicht. Das heißt, dass er nach Möglichkeit die Kosten so gering wie möglich halten muss.